Fachberatung
Als Mitarbeitende der Jugendhilfe (§ 8a SGB VIII), als Fachkräfte an Schulen oder aus dem Gesundheitsbereich (§ 8b SGB VIII bzw. § 4 KKG) haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft.
Wir beraten Sie
- wenn Sie verstehen möchten, was Auffälligkeiten im Verhalten eines Kindes oder einer Familie bedeuten können,
- bei der Einschätzung, ob und wodurch das Kindeswohl gefährdet ist,
- bei der Einbeziehung von Kindern und Eltern in die Gefährdungseinschätzung sowie
- bei der Vorbereitung der Gespräche mit Ihnen,
- ob und welche Hilfen für die Familie geeignet sind,
- wann Sie das Jugendamt benachrichtigen sollten,
- bei Fragen der Kooperation mit anderen Institutionen.
Die Fachberatung ist kostenfrei, vertraulich und kann telefonisch oder im persönlichen Gespräch erfolgen. Beraten werden Sie von Fachkräften mit langjähriger Erfahrung im Kinderschutz.